Kosten

Noch ein Wort zu den Kosten:

Der Anwalt ist bei der Erstellung seiner Rechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an Recht und Gesetz gebunden:

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) des Rechtsanwalts für seine Berufstätigkeit bemisst sich grundsätzlich nach diesem Gesetz (Vergütungsverzeichnis nach RVG) .

Grundlage für die Gebührenrechnung des Anwaltes bildet regelmäßig der Gegenstandswert. Dieser ist der in Geld bemessene Wert des jeweiligen Interesses des Mandanten. Bei der Beitreibung einer Forderung oder der Durchsetzung eines Herausgabeverlangens bestimmt sich der Gegenstandswert nach der Höhe der Forderung bzw. nach dem Wert der herauszugebenden Sache (Gebührentabelle). Aus den in der Gebührentabelle genannten Werten berechnen sich unter Hinzurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer die anwaltlichen Gebühren.

Gebühren und Honorarvereinbarungen

Neben der Abrechnung auf Grundlage des Gegenstandswertes besteht aber die Möglichkeit der Vereinbarung von Stundenhonoraren oder festen Pauschalen.

Stundenhonorare bieten sich vor allem bei rechtlichen Problemen an, wo das Interesse des Mandanten nicht genau bemessen werden kann oder eine begleitende rechtliche Beratung, beispielsweise bei Firmengründungen, gewünscht wird.

Für die Erarbeitung von Vertragsentwürfen wie Eheverträgen, Gesellschafterverträgen, Grundstückskaufverträgen oder Testamenten vereinbaren wir regelmäßig eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis.