Negative Online-Bewertung - Wir helfen Ihnen weiter!

Gute Google-Bewertungen sind ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Schon eine schlechte Bewertung schadet Ihrer Online-Reputation erheblich und kann einen potenziellen Kunden davon abhalten, sich mit Ihrem Angebot im Internet überhaupt näher zu beschäftigen. Falsche Rezensionen können so zu einer deutlichen Benachteiligung gegenüber Mitbewerbern führen und sind deshalb umso ärgerlicher für Gewerbetreibende und Selbstständige.

Das Entfernen einer negativen Bewertung ohne ein gerichtliches Verfahren im Wege des von Google angebotenen Beanstandungsverfahrens nach den Richtlinien des Betreibers gelingt nicht immer, da oft die Meinungsfreiheit dem Löschungsbegehren entgegensteht.

Unsere Kanzlei verfügt über gute Erfahrungen bei der Löschung negativer Rezensionen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entfernung einer negativen Online-Bewertung.

Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die erfolgreiche Löschung einer negativen Google-Bewertung berechnen wir eine 1,3 Verfahrensgebühr aus einem Gegenstandswert von 2.000,00 Euro, das sind 215,80 Euro netto zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Bevor wir ein Beanstandungsverfahren einleiten, überprüfen wir kostenfrei Ihre individuelle Online-Reputation sowie die Erfolgsaussichten der von Ihnen begehrten Löschung. Gerne können Sie uns hierzu eine E-Mail schreiben.