Die eingerichteten Terminservicestellen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Kassenpatienten nunmehr innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt verschaffen, wobei der Termin beim Facharzt sodann innerhalb von vier Wochen liegen sollte. Erforderlich hierzu ist die Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Überweisung. Aus dieser muss hervorgehen, dass es sich um eine dringenden Behandlung handelt und nicht lediglich um eine Routineuntersuchung bzw. eine Bagatellerkrankung.
Aufgrund der Auslastung vieler Fachärzte kann es jedoch dazu kommen, dass innerhalb der vier Wochen kein Termin beim Wunscharzt des Versicherten frei ist. Es besteht daher diesbezüglich die Gefahr, dass ein Termin bei einem anderen Facharzt abgestimmt wird. Um dies zu vermeiden, können die Versicherten nur darauf verwiesen werden, selbst bei ihrem Wunscharzt einen Termin zu vereinbaren.